Autor: Bernd

Trotz Verbot eröffnet ein Wettbüro

Der Bebauungsplan Nr. 5677/048 setzt für das Grundstück Birkenstraße 141 ein Mischgebiet fest, das bedeutet, das Gebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben und anderen Einrichtungen, die das Wohnen nicht...

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