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Der Bebauungsplan Nr. 5677/048 setzt für das Grundstück Birkenstraße 141 ein Mischgebiet fest, das bedeutet, das Gebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben und anderen Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Gemäß Punktz  3.2 c) des gesamten Bebauungsplanes sind Vergnüngungstätten, u.a. Wettbüros, nicht zulässig.

Trotzdem öffnete am Freitag, den 24. April ein weiteres Wettbüro seine Pforten, das trifft auf viel Unverständnis der Bürger, Geschäftsleute und Anwohner, zuständig ist hier das Bauaufsichtsamt, das mit dem Vorgang seit Anfang März vertraut ist, wir berichteten hier schon darüber.